Arbeitssicherheit
Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers (Auszüge aus den Gesetzen)
ArbStättV §3 „Gefährdungsbeurteilung“
… hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen …
… hat er sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber
nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
ArbSchG §4 „Allgemeine Grundsätze“
... den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen ... (Betriebsanweisungen)
ArbSchG §6 „Dokumentation“
Der Arbeitgeber muss über die, je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten, erforderlichen Unterlagen
verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des
Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
ArbSchG §12 „Unterweisung“
Der Arbeitgeber hat … über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit … ausreichend und angemessen zu
unterweisen.
SGB 7 §110 „Haftung … Sozialversicherungsträgern“
Haben Personen, …. den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den
Sozialversicherungsträgern … bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruches.
Unternehmermodell (nur für Kleinunternehmen)
Sie als Unternehmer können durch Seminare bei Ihrer BG die Fachkunde erlangen,
um Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu schreiben.
So erfüllen Sie Ihre Pflicht:
Ich biete folgende Leistungen an:
> Beratung des Unternehmers/Vorgesetzten
> Begehungen vor Ort
> Beurteilung von Arbeitsbedingungen
> Erstellung des Begehungsprotokolls
> Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Tätigkeit
> Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung
> Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychische Belastungen
> Erstellung und Pflege des Gefahrstoffkatasters
> Erstellung von Betriebsanweisungen
> Erstellung von Unterweisungsvorlagen
> Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 Prüfung)
> Aufbau von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)
> Mitwirken/Organisieren der Arbeitsschutzausschüsse
DIE ALTERNATIVE:
Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Haben SIE Zeit dafür?