Maschine ohne CE, was nun?
Maschinen, die nach 1995 gebaut wurden und kein CE haben,
können mit einer Gefährdungsbeurteilung unter
Berücksichtigung der grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen und in Anlehnung an die
Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 legal betrieben
werden, wenn die Maßnahmen unter Berücksichtigung der
Verhältnismäßigkeit auf Stand der Technik umgesetzt werden.
> Moderation bei der Gefährdungsbeurteilung nach Maschinen-
richtlinie 2006/42 EG Anhang I vor Ort an Ihrer Maschine
> Nötige Unterlagen werden gemeinsam erarbeitet und bleiben
dann Ihr Eigentum, Vorlagen bringe ich mit.