Laserschutz
Durch die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 OStrV
und Fortbildung zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen
mit Lasereinrichtungen zur Materialbearbeitung oder Beschriftungen gemäß
§ 5 Abs. 1 OstrV erfülle ich auch die Anforderungen der TROS Laserstrahlung,
Teil: Allgemeines, Abschnitt 5.2 und die Anforderungen gemäß
DGUV Grundsatz 303-005 „Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten
sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen“.
Ich unterstütze Sie bei der:
> Betriebsübergabe von Lasereinrichtungen
> fachkundige Durchführung von
Messungen von Laserstrahlung
> fachkundige Durchführung der
Risiko- oder/und Gefährdungs-
beurteilung an Lasereinrichtungen zur
Materialbearbeitung und Beschriftung